Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Serviceportal für Schuldner
Wir verstehen uns als verlässlichen Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Gläubiger, der uns mit dem Forderungseinzug beauftragt hat. Unser Bestreben ist es, nicht nur einseitig die Interessen unseres Auftraggebers zu vertreten, sondern auch stets ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Hinweise zu haben. Ziel ist eine Lösung im Sinne aller Beteiligten.
Weil wir uns auf die Branchen Energie, Telekommunikation sowie Neue Medien spezialisiert haben, sind wir auch in der Lage, Ihnen im Bedarfsfalle die Forderungsentstehung zu erläutern (technisch, organisatorisch und juristisch). Oft können wir Ihnen sogar Ratschläge mit auf den Weg geben, wie Sie künftig Inkassomahnungen vermeiden können.
Post von der EWD Inkasso
Haben Sie einen Brief von uns erhalten, ist ein Auftraggeber an uns herangetreten und hat uns mit der Einziehung einer offenen Forderung gegen Sie beauftragt.
In der Regel haben Sie von dem Auftraggeber zuvor mindestens eine verzugsbegründete Mahnung erhalten. Infolge gesetzlicher Regelungen (nach § 918 ABGB) können Sie sich allerdings auch ohne Mahnung in Verzug befinden.
Transparenz für alle Beteiligten
Um unserer Aufgabe als Vermittler bestmöglich nachzukommen, erläutern wir Ihnen in unseren Mahnschreiben, wie die Forderung unseres Auftraggebers gegen Sie zustande gekommen ist. Sollten dennoch Ihrerseits Rückfragen bestehen, kommen Sie gerne auf uns zu!
Damit Sie direkt erkennen können, wie sich die Gesamtforderung zusammensetzt, enthalten unsere Schreiben eine genaue Forderungsaufstellung. Die Gesamtforderung setzt sich aus der Hauptforderung, mit deren Geltendmachung wir beauftragt wurden, etwaigen Auslagen unseres Auftraggebers vor Inkassoübergabe, angefallenen Verzugszinsen (§ 1000 ABGB) sowie den Kosten unserer Inanspruchnahme (§ 1333 II ABGB) zusammen. Letztere sind in der Regel günstiger, als die Kosten, welche entstanden wären, wenn unser Auftraggeber nicht uns, sondern einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätte.
Verständnis in jeder Lebenslage
Nur wenn unsere außergerichtlichen Bemühungen scheitern, können zusätzlich weitere Kosten – namentlich Gerichts- und Rechtsanwalts- sowie gegebenenfalls Zwangsvollstreckungskosten – entstehen.
Damit es nicht so weit kommt, raten wir zu einer fristgerechten Zahlung. Ist Ihnen dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, können Sie zum Beispiel eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren.
Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen sehr gerne bei uns, wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung!
Kontakt
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: +43 1 265 1100