Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Wann erhalte ich meine nächste Verbrauchsabrechnung / meine Schlussrechnung?
Unsere Klienten aus der Energiebranche rechnen den Strom – bzw. Gasverbrauch meist binnen eines Monats – nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres – und dann immer jährlich ab.
Haben Sie unserer Klientin bereits einen entsprechenden Zählerstand mitgeteilt? Dieser ist Voraussetzung für eine Verbrauchsabrechnung.
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