Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Ist die Forderung gegen mich an die SCHUFA gemeldet worden?
Unter den Voraussetzungen des § 28 a BDSG übermitteln wir die Forderung grundsätzlich auch an die SCHUFA. Dies ist spätestens nach Erwirkung eines rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbaren Titels der Fall.
Hier finden Sie Informationen zur Datenübermittlung an die SCHUFA.
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