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Die Kosten unserer Einschaltung sind aus Verzugsschadensgesichtspunkten grundsätzlich von Ihnen zu begleichen. Auch bezüglich der Höhe halten wir uns streng an die gesetzlichen Grundlagen.
Diese ergeben sich aus der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. (vgl. BGBL II Nr. 103/2003)
Unsere Aufforderungsschreiben enthalten eine genaue Forderungsaufstellung inklusive der genauen Bezeichnung der Rechtsgrundlage, auf der die entstandenen Inkassokosten beruhen.
Häufig schöpfen wir den gesetzlich zulässigen Gebührenrahmen aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit unserer Klientin nicht voll aus.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: +43 1 265 1100