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Uns erreichen seit Juni 2020 regelmäßig Anrufe von Verbrauchern, die mitteilten, von uns telefonisch zur Zahlung aufgefordert worden zu sein. Eine Prüfung hat jedoch ergeben, dass wir gar keine Forderung gegen diese Personen bearbeiten.
Die Anrufer arbeiten laut den uns zugetragenen Informationen mit verschiedenen „Geschichten“. Meist geht es um Gewinn-/ bzw. Glücksspiel oder vermeintlich ausstehende Abo-Gebühren. Oft wird behauptet, der Anrufer sei Rechtsanwalt bei uns, der EWD. In einem zweiten Schritt wird telefonisch vorgegeben, der Anrufer sei Drittschuldner (also z.B. eine Bank) und es läge ein Zwangsvollstreckungsauftrag von uns (der EWD) zur Bearbeitung vor. Jedenfalls wird Druck wegen vermeintlicher Schulden aufgebaut und versucht, telefonisch unter Angabe von Bankdaten eine Zahlung zu erreichen.
Richtig ist, dass wir im Zuge der Inkassosachbearbeitung auch aktiv säumige Zahler anrufen. Richtig ist auch, dass wir nach erfolgreicher Titulierung einer Forderung nötigenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Falsch ist jedoch, dass vorgenannte „Anrufmasche“ irgendeinen Bezug zu uns, der EWD Inkasso GmbH hat.
Falls Sie auch vermeintlich von „EWD“ angerufen wurden, möchten wir Ihnen folgende Tipps mit auf den Weg geben:
EWD Inkasso GmbH
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: +43 1 265 1100