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Es kann in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass bereits im selben Monat, in dem der Abschlag fällig wurde, die EWD Inkasso mit dem Inkasso hierzu gegen Sie beauftragt wurde. Zum Zeitpunkt der Inkassoübergabe hat dann bereits [Verzug]() bestanden.
Oft ist der Grund, dass die Klientin die sehr günstigen Konditionen nur dann halten kann, wenn fällige Forderungen auch fristgerecht beglichen werden.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: +43 1 265 1100