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Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.
Im Falle einer Geldforderung spricht man (insbesondere außerhalb der Rechtswissenschaft) auch vom Zahlungsverzug. Im österreichischen Schuldrecht ist der Schuldnerverzug im ABGB (§ 918) geregelt.
Als Rechtsfolge hat der Schuldner dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen und er schuldet Verzugszinsen.
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