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In diesem Fall nehmen Sie am besten sofort telefonischen Kontakt zu uns auf. So lassen sich alle Fragen in der Regel schon in einem Telefonat klären.
Zwar sind bereits zusätzliche Gerichts- und Inkassokosten durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens entstanden, weitere Kosten (etwa in einem streitigen Verfahren bzw. im Zwangsvollstreckungsverfahren) lassen sich so aber häufig per individueller Zahlungsvereinbarung vermeiden.
Eine Grafik zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens finden Sie hier.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: +43 1 265 1100